Bausparen
Ob sich ein Bausparvertrag lohnt, hängt sehr stark von den individuellen Bedürfnissen des Interessenten ab. Ab dem 01.01.2021 haben sich die Parameter für eine mögliche staatliche Wohnungsbauprämie erneut geändert. Damit gibt es zur Zeit 10 % Prämie auf max. 700,- / 1400,- € Sparbeitrag bei Alleinstehenden / Verheirateten.
Das zu versteuernde Einkommen darf dabei maximal 35.000,- € bei Ledigen und 70.000,- € bei Verheirateten sein. Wenn ein möglicher Bau-Kaufwunsch eher noch in der Zukunft liegt, kann sich ein ansparen eines solchen Vertrages für den späteren Zeitpunkt auf jeden Fall rechnen. Denken Sie hierbei an das notwendige Eigenkapital.
Für Neuverträge ab 01.01.2009 entfällt die Aufhebung der Zweckbindung nach den 7. Jahr. Das bedeutet das eine Wohnungsbauprämie nur noch bei tatsächlicher wohnwirtschaftlicher Verwendung gezahlt wird.
Nach wie vor kann man neben der Wohnungsbauprämie auch vermögenswirksame Leistungen auf den Bausparvertrag erhalten. Damit gibt es zur Zeit 9 % Prämie auf max. 470,- € Sparbeitrag pro förderfähige Person. Die Einkommensgrenzen liegen dabei bei 17.900,- für Ledige und 35.800,- € p.a. bei Verheirateten (Stand 2017). Wir arbeiten hier mit verschiedenen Bausparkassen zusammen.
Wir hoffen Sie haben zu einem der obigen Angebote weitergehendes Interesse. Dann klicken Sie bitte auf unser Kontaktformular.